Teilnahme-Infos

Am LBS Wegweiser-Preis dürfen alle Nachwuchsjournalisten teilnehmen, die zum Annahmeschluss der einzureichenden Arbeiten am 4. März 2012 (Stichtag) mindestens 14 Jahre alt sind bzw. das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Alle Autoren, die in Wort oder Bild arbeiten und gestalten, sind eingeladen ihre Beiträge aus Schülerzeitungen, freien Jugendzeitschriften, Jugendseiten von Tageszeitungen, aus Weblogs oder sonstigen öffentlich zugänglichen Publikationen einzureichen.

Auch unveröffentlichte Beiträge dürfen eingereicht werden!

Jeder Teilnehmer kann sich mit einem Beitrag bewerben.

Angenommen werden deutschsprachige Beiträge in elektronischer bzw. in schriftlicher Form, inhaltliche Vorgaben gibt es nicht.

Die Bewerbung, um seine Beiträge für die Jury einzureichen erfolgt hier. Nach der Zulassung zum Wettbewerb kann jeder Teilnehmer entscheiden, ob der Beitrag öffentlich oder nur für die Jurymitglieder sichtbar ist. Teilnehmer, die zum Stichtag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden gebeten, dem Organisationsbüro für den LBS Wegweiser-Preis für Nachwuchsjournalisten per Briefpost das schriftliche Einverständnis ihres/ihrer Erziehungsberechtigten zuzusenden.
Einen Vordruck für den bequemen Download halten wir hier bereit. Nicht teilnehmen dürfen fest angestellte Mitarbeiter des Sponsors und der Förderer.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Verwendung von Klarnamen

Klarnamen porträtierter Personen, die keine Personen der Zeitgeschichte oder des öffentlichen Lebens sind, dürfen nicht veröffentlicht werden. Sie müssen in Beiträgen, die für den LBS Wegweiser-Preis eingereicht werden, zuvor geändert worden sein. Bitte setzen Sie dazu hinter jeden Namen einen Stern (*) und schreiben Sie unter Ihren Beitrag folgenden Hinweis:

(*) Name geändert